Ein Wahlzettel und sehr viele Arbeitsschritte
Am Wochenende vom 19./20. Oktober 2024 fanden die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats
und des Regierungsrats des Kantons Aargau statt. Solche Wahlen sind für eine Gemeinde in der Grösse
wie Wettingen mengenmässig immer eine spezielle Herausforderung. Rund 50 Personen setzten alles
daran, dass die Gemeinderesultate bis am frühen Sonntagnachmittag an das kantonale Wahlbüro
übermittelt werden konnten.
Text: Sandra Thut Bilder: Gemeinde Wettingen
Von oben links im Uhrzeigersinn: Voröffnung Freitag, Öffnen der Stimmzählungscouverts, Sortieren, Couverts erstellen.
In Wettingen leben aktuell rund 12'500 stimmberechtigte Personen. An den kantonalen Gesamterneuerungswahlen im Oktober beteiligten sich rund 36 %. Solche Gesamterneuerungswahlen von Parlament und Regierung, sei es auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene, bedeuten für das Wahlbüro und die weiteren helfenden Personen jeweils eine Herkulesaufgabe. Wir zeigen Ihnen hier auf, welchen Weg bzw. welche Arbeitsschritte ein Wahlzettel des Grossen Rats vom Einwurf im Briefkasten bis hin zur Aufbewahrung im Archiv durchlaufen muss.
Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf beim Briefkasten Rathaus oder durch die rechtzeitige Postaufgabe erfolgen. Die vor Wahlen und Abstimmungen täglich eintreffenden Rückantwortcouverts werden gesammelt und ungeöffnet sowie versiegelt bis zum Wahlwochenende aufbewahrt. Am Freitagnachmittag des besagten Wochenends treffen sich Mitglieder des offiziellen Wahlbüros zur Voröffnung. Dabei werden die bis dahin eigegangenen Rückantwortcouverts maschinell geöffnet. In einem ersten Schritt wird beurteilt, ob die briefliche Stimmabgabe gültig ist oder nicht. Anschliessend werden die sich darin befindenden geschlossenen Couverts mit den Stimm- und Wahlzetteln sowie die Stimmrechtsausweise gesammelt und getrennt voneinander bis zum nächsten Tag wiederum versiegelt gelagert. Auf diese Weise wird das Stimm- und Wahlgeheimnis gewahrt, da nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Wahlzettel von welcher Person eingelegt wurden.
Am Samstag beginnt wiederum das offizielle Wahlbüro zuerst mit der Arbeit. Die über Nacht eingelangten brieflichen Stimmabgaben müssen geöffnet und die separierten Wahlzettelcouverts geöffnet werden. Die Couvertöffnung erfolgt maschinell – eine Öffnung von Hand würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Das Wahlbüro kontrolliert die briefliche Stimmabgabe sowie die Wahlzettel auf ihre Gültigkeit. Ungültige Stimmabgaben werden aussortiert und nicht berücksichtigt, jedoch die Anzahl separat ausgewiesen. Gültig eingereichte Wahlzettel werden mit einem Stempel versehen und sortiert. Die Zettel werden nach Listennummern sowie nach verändert und unverändert sortiert. Die Wahlzettel der einzelnen Listennummern werden in Couverts à 20 Stück (verändert) bzw. 50 Stück (unverändert) abgepackt und auf Anzahl, Listennummer und korrekte Zuteilung zu unverändert und verändert doppelt kontrolliert.
Sisyphusarbeit im Wahlbüro
Die unveränderten Listen werden gesammelt und am Schluss gesamthaft erfasst. Die veränderten Listen müssen noch einige Arbeitsschritte zusätzlich durchlaufen, bis die Stimmen korrekt im System erfasst sind. Als nächstes kontrollieren die Mitglieder des Wahlbüros die jeweils zu einem 20er-Couvert gehörenden Wahllisten. Sie stellen sicher, dass die von der stimmberechtigten Person vorgenommenen Änderungen (kumulieren, streichen, panaschieren) korrekt sind und bereiten so den Wahlzettel zur Erfassung vor. Es ist zentral, dass bei jeder Kandidatin/jedem Kandidaten die richtige Kandidierenden-Nummer vorhanden ist. Eine Person darf bei Proporzwahlen auch nicht mehr als zwei Stimmen erhalten und es dürfen nur so viele Stimmen abgegeben werden, wie Sitze zu verteilen sind. Es grenzt schon an eine Sisyphusarbeit, bei rund 2'450 Wahlzetteln à je 29 Listenplätzen die entsprechenden Angaben zu kontrollieren. Und diese penible Aufgabe geht noch weiter. Nach der Kontrolle treten die Helferinnen und Helfer der Verwaltung in Aktion. In Zweierteams werden die kontrollierten Wahlzettel am Computer erfasst. Im ganzen Kanton Aargau wird das System VeWork eingesetzt. In Wettingen erfolgt auch eine Qualitätskontrolle. Stichprobenartig werden bereits erfasste Couverts kontrolliert und so alle Erfassungsteams einer Kontrolle unterzogen. Sämtliche Gemeinden erfassen ihre Wahl- und Abstimmungsresultate und diese können nach der Schlusskontrolle direkt elektronisch an das kantonale Wahlbüro auf der Staatskanzlei übermittelt werden.
Sämtliche bis am Samstag eingegangenen Wahlzettel werden an diesem Tag verarbeitet, die Zwischenresultate gespeichert und die Wahlzettel an einem sicheren Ort aufbewahrt. Am Sonntag und somit am Hauptwahltag werden die bis um 10 Uhr (Schliessung Urne) eingegangenen Stimmen verarbeitet. Sobald gegen die Mittagszeit sämtliche Wahlzettel im System erfasst sind, führt die Wahlbüroleitung eine interne Plausibilitätskontrolle durch, damit die Resultate anschliessend elektronisch an die Staatskanzlei übermittelt werden können. Auch dort werden die Resultate noch einmal auf ihre Plausibilität verifiziert. Sämtliche eingelangten Wahlzettel und Stimmrechtsausweise werden in Kisten verpackt und versiegelt im Archiv aufbewahrt. Sobald die Wahlresultate in Rechtskraft erwachsen sind, darf das Material vernichtet werden.
Von oben links im Uhrzeigersinn: Kontrolle der Wahlzettel, EDV-Zentrale, Erfassen der Wahlzettel, Wahlurne im Rathaus Wettingen.
Comments