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Liegenschaften erben und vererben

Behalten oder verkaufen? Wie funktioniert die Erbteilung? Und wie lassen sich Konflikte vorbeugen? Das Erben und Vererben von Liegenschaften ist oft anspruchsvoll und emotional.



Was Sie als Erblasser beachten sollten

Wenn Immobilien Teil Ihres Vermögens sind, ist es ratsam, den Nachlass durch entsprechende Verfügungen wie Testament, Erb- und Ehevertrag rechtzeitig zu regeln – anstatt dies später dem Gesetz oder den Erben zu überlassen. Das bedeutet zunächst, güterrechtliche Möglichkeiten zu klären. Dann ist es wichtig, den Marktwert der Liegenschaften zu kennen, steuerliche Konsequenzen zu prüfen und verschiedene Varianten einer allfälligen Erbteilung durchzuspielen. Um spätere Konflikte zu vermeiden, beziehen Sie Ihre Erben rechtzeitig in den Prozess mit ein und fragen Sie nach ihren Wünschen und Bedürfnissen.


Was Erben wissen müssen

Erbengemeinschaften sind nicht selten konfliktbeladene Gebilde. Eine gemeinsame Entscheidung zu finden, ist nicht immer einfach. Wichtig zu wissen: In einer Erbengemeinschaft gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Was mit einer Liegenschaft geschehen soll, erfordert also die Zustimmung aller Mitglieder. Ein Zwang zur Erbteilung besteht nicht, die Erbengemeinschaft kann lange Zeit weiterlaufen. Allerdings kann jeder Erbe die Erbteilung jederzeit fordern – und sobald ein Mitglied dieses Recht nutzt, gilt es, die Teilung in Angriff zu nehmen.


Jede zweite von Walde verkaufte Renditeliegenschaft stammt aus einer Erbschaft oder einer vorzeitigen Nachlassregelung. Als neutrale Berater finden die erfahrenen Immobilien-Profis dabei für alle Beteiligten die beste Lösung.


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Walde Immobilien AG

Bruggerstrasse 55

5400 Baden

+41 56 520 70 70

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