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Neue Allgemeine Nutzungsplanung für Wettingen

Mehr Lebensqualität, umsichtige Nutzung des Bodens und Erhalt des Gartenstadtcharakters: Mit der Revision der ANUP (Allgemeine Nutzungsplanung) setzt Wettingen die neuen Planungsschwerpunkte für die Entwicklung der Gemeinde.


Mit ihrem vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangebot ist die Gemeinde Wettingen eine beliebte und attraktive Wohnstadt. Zudem ist sie Teil eines dynamischen und attraktiven Wirtschaftsraums und verfügt über eine hohe Standortqualität, welcher viele Menschen anzieht. Wettingen wächst, und diese Entwicklung soll gezielt, qualitativ hochwertig und an den richtigen Orten erfolgen.


Die ANUP (Allgemeine Nutzungsplanung) ist das zentrale Instrument der Gemeinde, um die räumliche Entwicklung von Wettingen zu steuern. Sie legt fest, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen, und besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan sowie der Bauund Nutzungsordnung (BNO). Die aktuelle, rechtskräftige ANUP der Gemeinde Wettingen stammt aus dem Jahr 2002. Seither hat sich vieles verändert: Gesetzliche Rahmenbedingungen wurden angepasst und die gesellschaftlichen Bedürfnisse sowie die wirtschaftlichen Voraussetzungen haben sich weiterentwickelt. Daher war es nötig, die Nutzungsplanung grundlegend zu überarbeiten und auf die Zukunft von Wettingen auszurichten.


Der Revisionsprozess begann im Jahr 2018 mit der Erarbeitung des Räumlichen Entwicklungsbilds (REL) «Wettingen 2035», welches zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet und im Jahr 2021 abgeschlossen werden konnte. Das REL bildet die massgebende Grundlage für die ANUP-Revision. Die dort festgehaltenen Ziele werden mit der nun vorliegenden ANUP allgemeinverbindlich umgesetzt. Das heisst, die ANUP legt fest, wie die im REL festgehaltenen Ziele in der Praxis umgesetzt werden, zum Beispiel, wo gebaut werden darf, wie Flächen genutzt werden sollen und welche Ziele für die Entwicklung von Wettingen wichtig sind.


Mit der revidierten Allgemeinen Nutzungsplanung stellt Wettingen die Weichen für eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft


Das REL legt den Schwerpunkt auf eine hochwertige Innenentwicklung. Dabei spielen die gute Versorgung mit Freiräumen, der Erhalt des Gartenstadtcharakters sowie die Berücksichtigung der unterschiedlichen Quartiere eine zentrale Rolle. Ein Bevölkerungswachstum soll ausschliesslich innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets stattfinden. Ziel ist es jedoch nicht, das Wachstum aktiv zu fördern, sondern darauf vorbereitet zu sein, falls sich die Bevölkerungszahlen tatsächlich, wie vom Kanton prognostiziert, entwickeln. Eine mögliche Entwicklung soll gezielt gelenkt und qualitativ begleitet werden, sodass sie für Wettingen stimmig bleibt und mit den Bedürfnissen der Bevölkerung übereinstimmt.


Zusätzlich konkretisiert das REL die drei Leuchttürme der Gemeindeentwicklung, die der Gemeinderat bereits im Leitbild 2015 festgelegt hat:

Gartenstadt: Wettingen will seine grünen, vielfältigen Quartiere bewahren und behutsam weiterentwickeln.

Sportstadt: Wettingen stärkt seine lokale und regionale Rolle als Sportstandort und schafft die nötigen Infrastrukturen dafür.

Generationenstadt: Wettingen soll eine attraktive Wohngemeinde bleiben – mit einem breiten Angebot für Menschen aller Altersgruppen und Lebenssituationen.


Die festgelegten Ziele flossen anschliessend in den Entwurf der neuen ANUP ein. Nach Abschluss der Bevölkerungsmitwirkung und der kantonalen Vorprüfung hat der Gemeinderat die Planungsentwürfe öffentlich aufgelegt. Von Ende Juli bis Ende August 2025 konnten betroffene Personen ihre Einwendungen einreichen. Auf Grundlage der eingegangenen Einwendungen und ihrer Begründungen sowie der Ergebnisse der Einigungsverhandlungen wurde der Planungsentwurf anschliessend punktuell angepasst. Die wesentlichste Änderung im Planungsentwurf betrifft den Verzicht auf die Einführung eines neuen Gebiets für höhere Gebäude (H1.A).


Die ANUP (Allgemeine Nutzungsplanung) ist das zentrale Instrument der Gemeinde, um die räumliche Entwicklung von Wettingen zu steuern. Sie legt fest, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen, und besteht aus dem Bauzonenplan, dem Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO).


Wie die Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, gelingt Innenentwicklung nur dann, wenn sie in der Bevölkerung breit mitgetragen wird. Widerstand aus der Nachbarschaft kann solche Projekte über Jahre verzögern oder gar verhindern. Das Ziel der Innenentwicklung bleibt jedoch bestehen. Am Weinkreisel können weiterhin höhere Gebäude bis zu 33.1 m errichtet werden, sofern die qualitativen Anforderungen erfüllt sind. Zudem schafft die überarbeitete ANUP neue Möglichkeiten für Entwicklungen an gut erschlossenen Standorten.


Mit der Behandlung der revidierten Allgemeinen Nutzungsplanung in der Einwohnerratssitzung im Dezember 2025, endet ein mehrjähriger, intensiver Planungsprozess und Wettingen erhält ein wichtiges Instrument,

um sich gezielt und gemäss den Bedürfnissen der Bevölkerung weiterzuentwickeln. Eigentümer profitieren von einer hochwertigen Innenentwicklung, die sowohl neue Möglichkeiten als auch mehr Planungs- und Rechtssicherheit bietet. Mit der Stärkung der Freiraumversorgung und des Gartenstadt-Charakters stellt Wettingen zudem die Weichen für eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft.


Nächste Schritte:

4. Dezember 2025: Behandlung des aktualisierten Planungsentwurfs durch den Einwohnerrat. Der Einwohnerrats-Entscheid untersteht einer 30-tägigen Referendumsfrist. Nach Rechtskraft des Beschlusses wird die ANUP dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.


Text: Corine Lüthi / Thomas Kuster Bild: Pirmin Egloff

 
 
 

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