top of page

Wie soll unsere Gemeinde künftig aussehen?

Die bestehende Nutzungsplanung ist bereits über 20 Jahre alt. Es ist an der Zeit, diese zu überarbeiten.

Wie sollen sich unsere Siedlung, der Freiraum und die Landschaft künftig entwickeln? Wie begegnen wir

den zukünftigen Herausforderungen? Mit diesen Fragen haben sich der Gemeinderat und die Planungskommission in den vergangenen zwei Jahren beschäftigt. Nun ist Ihre Meinung dazu gefragt!


Text: Jlko Müller und Sandra Thut Bilder: Bau und Planung


Text: Jlko Müller und Sandra Thut Bilder: Bau und Planung


Die Gemeinde Wettingen hat in den letzten 20 Jahren eine starke bauliche Innenentwicklung erlebt und sich in vielerlei Hinsicht verändert. Heute präsentiert sich Wettingen als beliebte und attraktive Wohngemeinde mit einem attraktiven Sport-, Freizeit- und Kulturangebot. Als Teil des Regionalzentrums Wettingen-Baden und des boomenden Limmattals weist die Gemeinde eine hohe Standortgunst auf. Um die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung aufzuzeigen, hat der Gemeinderat das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) zusammen mit dem Einwohnerrat und der Bevölkerung entwickelt. Dieses nur für die Behörden verbindliche Papier wurde im Frühjahr 2022 vom Einwohnerrat zur Kenntnis genommen.


Der Kanton Aargau prognostiziert der Gemeinde Wettingen in seinen Bevölkerungsprojektionen ein deutliches Bevölkerungswachstum. Konkret hält der Kanton eine Bevölkerungsentwicklung von heute 21'600 auf rund 27'000 bis 2040 für möglich.

Die Gemeinde Wettingen strebt kein so starkes Wachstum an. Dies wurde auch bereits im REL so festgehalten. Realität ist aber auch, dass Wettingen Teil eines sehr dynamischen und attraktiven Wirtschaftsraumes ist, der viele Leute anzieht. Der Gemeinderat möchte daher auf ein mögliches Wachstum vorbereitet sein, wenn es denn eintrifft. Dabei soll eine solche Entwicklung aktiv gestaltet und vor allem gesteuert werden.


Qualitatives Wachstum

Eine Einzonung im Osten von Wettingen ist nicht vorgesehen. Ein mögliches Wachstum soll daher innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets erfolgen. Die Gemeinde Wettingen strebt mit der Innenentwicklung eine hohe Siedlungs- und Freiraumqualität an. Mit einer verdichteten Bauweise soll eine besonders hohe Qualität durch Anreize gefördert und sichergestellt werden. Neben den Freiräumen im Siedlungsinnern sind auch die Naherholungsräume in der Landschaft und an Gewässern für die Lebensqualität der Bevölkerung sehr wichtig. Die Bedeutung wird mit dem Bevölkerungswachstum zunehmen und diesen Räumen ist daher Sorge zu tragen.


Entwicklungsschwerpunkte

Das prognostizierte Bevölkerungswachstum soll in erster Linie in den beiden bestehenden Entwicklungsschwerpunkten Landstrasse und Bahnhof erfolgen, welche als Teilrevision in den Jahren 2017, bzw. 2021 in die Bau- und Nutzungsordnung eingeflossen sind. Weiter soll das Gebiet Bahnhof Nord den Höhenentwicklungen der Siedlung Klosterbrühl und des Bahnhofareals angepasst werden. Das Gebiet entlang der Landstrasse zwischen dem Rabenkreisel (Staffelstrasse) und dem Weinkreisel (Alberich Zwyssig-Strasse) sowie weiter bis zum Rathauskreisel (Zentralstrasse) soll zur Städtebaulichen Mitte weiterentwickelt und als Zentrum von Wettingen gestärkt werden. Die stabilen Gebiete Altenburg, Langenstein, Schöpflihuse, Lägern und Dorf leisten einen wichtigen Beitrag zur Identität und einem differenzierten Wohnangebot in Wettingen. Ihre Nutzweise und bestehenden Qualitäten sollen erhalten oder sorgfältig weiterentwickelt werden.


Klimamassnahmen

Klimathemen wurden in den letzten Jahren immer aktueller und bekommen viel mediale und politische Aufmerksamkeit. Dies spiegelt die Dringlichkeit und das Interesse der Bevölkerung bezüglich den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung wider. Zusammen mit dem Bund und den Kantonen sind die Gemeinden in der Verantwortung, der Schweizer Bevölkerung eine möglichst intakte Umwelt zu bieten und sich auf die negativen Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten.

Wettingen nennt sich selber Gartenstadt. Die wesentlichen Eigenschaften der Gartenstadt sollen, differenziert nach Quartieren und den unterschiedlichen Gartenstadt-Typen, gesichert werden. Bei der Innenentwicklung gilt es, einen Umgang mit der kleinteiligen, heterogenen Bebauungsstruktur zu finden, wie auch mit der Erhaltung und Weiterentwicklung der Vorgärten und dem durchgrünten Charakter. Den besonders wertvollen Teilen der Gartenstadt sowie den bestehenden grossen Bäumen, mit ihrem hohen klimatischen, prägenden und ökologischen Wert, gilt es besondere Beachtung zu schenken.

Aus diesen Gründen soll nebst der Einführung einer Grünflächenziffer, welche in Abstimmung auf den Quartiercharakter abgestimmt ist, auch die Einführung einer Dachbegrünungspflicht eingeführt werden, wie auch Anreize für eine Fassadenbegrünung geschaffen werden. Nicht zuletzt sollen wertvolle Einzelbäume und Baumreihen geschützt werden, wie sie unter anderem auf der Klosterhalbinsel in einer grossen Anzahl vorzufinden sind.


Naturwerte und Naherholung

Die an das Siedlungsgebiet von Wettingen grenzenden Landschaftsräume wie beispielsweise die Lägern, das Eigital, der Sulperg, der Limmatraum oder die gemeindeübergreifende Landschaftsspange «Sulperg-Rüsler» sind wichtige Naherholungsgebiete für die Bevölkerung und von regionaler Bedeutung. Die Landschaftsräume sind geprägt durch die landwirtschaftliche Nutzung, wozu auch der Rebbau für den Wettinger Wein am Lägernhang gehört.

Weiter sind die Gewässer in Wettingen für die Bevölkerung von grosser Bedeutung. Die Limmat wird vielfältig genutzt für Rudern, Schwimmen, Fischen, Stand-up-Paddling usw. Aber auch für die Ökologie ist die Limmat von besonderer Bedeutung und wird durch den Auenschutzpark und die Naturschutzzonen an der Limmat geschützt. Diese Landschaftsräume bieten einer Vielfalt an verschiedenen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum und leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zur Identität der Gemeinde. Ihre Bedeutung ist dem Siedlungs- und Freiraum gleichzustellen.

Dies alles wird im überarbeiteten Kulturlandplan festgehalten, in dem 249 Objekte wie Magerweisen, Einzelbäume, Hecken, Trockenmauern, usw. zum Schutz vorgesehen sind.


Wie geht es weiter ?

Am 14. März 2024 fand zum Auftakt des Mitwirkungsverfahrens ein Bevölkerungsanlass im Tägi statt, bei dem ein Überblick über den Entwurf der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung gegeben wurde.

Aktuell läuft das Mitwirkungsverfahren. Parallel dazu erfolgt die Vorprüfung durch die kantonalen Behörden. Mitwirkungseingaben (siehe Box) können bis zum 13. Mai 2024 eingereicht werden. Anschliessend überarbeitet der Gemeinderat und die Planungskommission den Entwurf aufgrund der Mitwirkungseingaben. Die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit erfolgt zu Jahresbeginn 2025 – der Beschluss durch den Einwohnerrat in der zweiten Jahreshälfte 2025. Ziel ist, dass die revidierte Nutzungsplanung im Jahr 2026 beschlossen wird.



 

Wie kann ich meine Meinung abgeben?


Digitale Mitwirkung

In erster Linie steht allen interessierten Personen das Onlineportal www.mitwirken-wettingen.ch für die Mitwirkung offen. Sämtliche Unterlagen können online eingesehen werden. Die entsprechenden Stellungnahmen können direkt an Ort und Stelle in den Dokumenten hinterlegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Akten bei der Abteilung Bau und Planung physisch einzusehen. Eine Kurzanleitung zur E-Mitwirkung ist ebenfalls auf der Webseite vorhanden. Bei Fragen dürfen Sie sich auch an die Abteilung Bau und Planung, 056 437 73 00 oder bauverwaltung@wettingen.ch wenden. Jetzt über den Link mitwirken!


Sprechstunden

Am Montag, 29. April 2024, und Dienstag, 7. Mai 2024, stehen jeweils von 16.30 bis 20.00 Uhr Zeitfenster für Sprechstunden zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung offen. Fachpersonen aus der Abteilung Bau und Planung sowie aus der Planungskommission stehen den Interessierten für Fragen und ein offenes Gespräch zur Verfügung. Eine Anmeldung unter www.mitwirken-wettingen.ch ist erforderlich. Sie können auch telefonisch unter 056 437 73 00 einen Termin für die Sprechstunde reservieren.


 

bottom of page